Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren

testschrift2k
tv-sachverstndiger logo trans rand weiss

Privatgutachten

Privatgutachten sind Gutachten, welche für private Auftraggeber angefertigt werden, extern von
Gerichtsverfahren.

Auftraggeber können sein:

 

•Privatpersonen

•Juristische Personen

•Firmen

•Versicherungen

•Verwaltungen

•Organisationen

•Verbände und vergleichbare Einrichtungen

 

Privatgutachten können einen beliebig großen Auftraggeberkreis haben. In einem Streitfall ist es
jeder Konfliktpartei möglich einen Sachverständigen zu beauftragen.

Beachten Sie aber, dass die Bedeutung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren
beschränkt ist. Der Grund dafür ist das der Sachverständige nur von einer Konfliktpartei beauftragt
wurde und nicht vom Gericht selber.

Das Gericht selber entscheidet sich nur dann für ein von ihm angeordnetes Gutachten, wenn
aufgrund des Privatgutachtens keine Einigung erzielt werden konnte. Beachten Sie auch das ein vom
Gericht bestellter Sachverständiger sich das vorher erstellte Privatgutachten ansehen und in sein
eigenes Gutachten mit einbeziehen kann.

Sachverständige die ein Privatgutachten erstellen gelten in der Praxis als Privatgutachter oder
als außergerichtlich tätige. Daraus lässt sich schließen, dass das erstellte Privatgutachten ein
außergerichtlich erstelltes Gutachten ist. Dies verdeutlicht die Zweiteilung von Gutachten in
Privatgutachten und Gerichtsgutachten.

aspergillus sp

Neuigkeiten

In Kürze wird unsere neue Webseite für Sie fertig gestellt sein. Wir freuen uns Ihnen diese präsentieren zu können.

Benutzermenü

tv-sachverstndiger logo trans rand weiss

dachdecker logo

889 img

Go to top