Gerichtsgutachten

Wie beim Privatgutachten wird ein Sachverständiger im Gerichtsgutachten überwiegend tätig in
Verfahren bei denen über das Gewährleistungsrecht entschieden wird aufgrund von angeblich
erfüllten handwerklichen Leistungen.

In so einem Verfahren geht es um die Frage, ob der behauptete Mangel an der werkvertraglich
geschuldeten Handwerksleistung tatsächlich vorliegt, die Ursache, mit welchem Kostenaufwand er
behoben werden kann und wie.

Der Sachverständige welcher Gerichtsgutachten erstellt muss ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger sein. Dieses ist für Privatgutachten oder Versicherungsgutachten nicht relevant.